Lehrgangsordung 

Vorwort der Geschäftsleitung


Der rechtssichere Umgang mit dem Rechtssystem und fundiertes Fachwissen sowie die Fähigkeit und Fertigkeit dieses Wissen im täglichen Dienst professionell umsetzen zu können, zeichnet einen professionellen Mitarbeiter von privaten Sicherheitsdiensten aus.
Es ist unbestritten, dass in einigen Firmen, Bundesländern und Ländern der EU der professionellen und fundierten Ausbildung von Personen, die in privaten Sicherheitsdiensten arbeiten wollen oder bereits arbeiten, zu wenig Beachtung geschenkt wird.
Die Ursachen sind verschieden. Nicht nur das Fehlende, der Entwicklung angepasste Sicherheitsbewusstsein und eine Verkennung der Tatsachen, das private Sicherheitsunternehmen immer mehr in die Schutz- und Sicherungsaufgaben von Personen und Privateigentum eingebunden werden sondern auch die Fragwürdigkeit der politischen Diskussion über den Mindestlohn in der privaten Sicherheitswirtschaft sind erhebliche Hemmnisse und haben gravierende Auswirkungen auf die Qualität der Ausbildungsinhalte, der Ausbildungsabläufe und somit der Qualität der Sicherheitsdienstleistungen.
Von Sicherheitsmitarbeitern wird erwartet, dass diese ab 01.01.2018 für 10,10 Euro zzgl. Zuschlägen in Cent-Höhe, fremdes Leben, fremde Gesundheit und fremde Sachwerte in Millionenhöhe beschützen. Ein recht fragwürdiger Umgang unserer Gesellschaft mit Menschen, beginnend bei der Politik bis zu den einzelnen Auftraggebern, die sich der Dienstleistung des privaten Sicherheitsdienstes zugewandt haben.


Selbst im Dienste der Exekutive werden immer mehr private Sicherheitsdienste eingesetzt, weil Polizei und Justiz auf Grund des unzureichenden Personalbestandes den immer weiter anwachsenden Aufgaben zur Sicherung und Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung nicht mehr in dem Maße gewachsen ist, wie es erforderlich wäre und ist und an sich sein sollte.
Der Einsatz von Privaten Sicherheitsdiensten in Krisengebieten zum Schutze von Personen, Hilfskonvois, Liegenschaften und sogar Schiffen ist erheblich angestiegen.
Ausgehend von einigen dieser Tatsachen ist es erforderlich, die Ausbildung von Mitarbeitern Privater Sicherheitsdienste wesentlich professioneller und in einer deutlich höheren Quantität und Qualität anzubieten und durchzuführen als es bisher angeboten und durchgeführt wird.
Das beginnt üblicherweise bereits bei der Auswahl und Zulassung von Kursteilnehmern.

Das Unternehmen Der Security Fuchs GmbH trägt auf Grund der Erfahrungen der Ausbilder und Dozenten, die Fachdozenten für Sicherheitsberufe in Deutschland sind und darüber hinaus auch teilweise hochqualifizierte Sicherheitsdienstleistungen selbst realisieren und den durchgeführten Recherchen am privaten Sicherheitsmarkt und Bildungsmarkt, Rechnung und hat ein Ausbildungsprogramm aufgelegt, dass sich ganz klar vom Inhalt, der Qualität und der Quantität von anderen Anbietern unterscheidet. Die Kurse sind inhaltlich sehr stark an das hohe Ausbildungsniveau des Lehrberufes „Fachkraft für Schutz und Sicherheit“ als Standardniveau und teilweise auch an höchst professionelle Ausbildungsprogramme der deutschen Polizei (deren Ausbildungszeit auch mindestens 3-4 Jahre andauert) angelehnt.
Ziel ist es hier nicht, den Begriff PPP (Privat Public Partnership) zu strapazieren sondern alles dafür zu tun, das diese vielbezeichnete, umschriebene Partnerschaft zwischen Behörden und privater Sicherheit funktioniert .
Wir stehen auch auf dem Standpunkt, dass eine effiziente und professionelle Ausbildung nicht mit Wochenendseminaren zu bewerkstelligen ist. Zur Auffrischung ja, um Fähigkeiten und Fertigkeiten zu testen oder teilweise zu erhalten.
Sie als Kursteilnehmer haben sich entschieden an unseren Bildungszentrun höchst professionell Fachwissen zu erwerben. Dazu gratulieren wir Ihnen. Sie haben sich entschieden, sich für die Zukunft ausbilden zu lassen.
Die Dozenten und Ausbilder des Unternehmens sind ohne Ausnahme alle lange Zeit in Berufen der behördlichen Sicherheit, der Rechtsprechung, der Medizin (Rettungswesen), der Privaten Sicherheit oder Lehrbereichen tätig.
Dieses Team an Ausbildern und Dozenten verfügt über höchst professionelles Fachwissen und viel Erfahrungen in der Erwachsenenqualifizierung sowie in der praktischen sicherheitsrelevanten Dienstdurchführung.
Die Kurse im Personenschutz und teilweise Spezialausbildungen werden an unseren Bildungszentren in einem straffen, militärisch angelehnten Stil durchgeführt. Selbstdisziplin und Disziplin, Ordnung und Sauberkeit gegenüber Ihrer Umwelt sind einige der wichtigen Grundpfeiler eines professionellen Sicherheitsbediensteten und treffen daher für alle unsere Kurse und Umschulungen zu.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei der Absolvierung Ihrer Kurse.

1. Zugangsvoraussetzungen für die Teilnahme an Basiskursen – Sicherheitsfachkraft gem. § 34 a GewO

  • Sie haben das 18. Lebensjahr vollendet.
  • Sie haben einen Ausbildungsberuf (Nicht zwingend, wenn Sie über Jobcenter oder Arbeitsamt finanziert werden) .
  • Sie haben keine relevanten Vorstrafen, gem. § 34 a GewO (Vorlage behördliches Führungszeugnis).
  • Sie sind gesundheitlich für diesen Beruf geeignet.
  • Sie besitzen den Willen, sich beruflich zu verändern.
  • Sie beherrschen die Deutsche Sprache in Wort und Schrift.
  • Sie haben einen guten Leumund (wenn der Basiskurs als vorgezogenes Modul zur Personenschutzausbildung durchgeführt wird, kann dies überprüft werden).
  • Sie gehören keiner Gruppierung an, die im Verdacht steht gegen die Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland zu agieren oder gegen geltendes Völkerrecht verstößt.
  • Sie stellen bei Buchung des Moduls „Führerscheinerwerb“ die notwendigen Dokumentationen zur Zulassung zur theoretischen und praktischen Fahrprüfung zur Verfügung.
  • Sie stellen einen aussagekräftigen Lebenslauf zur Verfügung.
  • Sie stellen die Nachweise über bereits vorhandene Qualifizierungen zur Verfügung (besonders bedeutsam bzgl. Arbeitsplatzvermittlung).


2. Zugangsvoraussetzungen für die Teilnahme an Spezialkursen

  • Sie haben das 21. Lebensjahr vollendet (in begründeten Ausnahmefällen jünger, aber mindestens das 19. Lebensjahr).
  • Sie haben bereits die Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe gem. § 34 a GewO erfolgreich absolviert.
  • Sie sind mindestens 3 Jahre im Sicherheitsberuf tätig (in begründeten Ausnahmefällen weniger).
  • Sie haben keinen Eintrag im behördlichen Führungszeugnis (evtl. Vorlage des erweiterten Führungszeugnisses – BZRG).
  • Sie haben einen guten Leumund (bei Personenschutzausbildung und tangierenden Ausbildungen kann dies überprüft werden).
  • Sie gehören keiner Gruppierung an, die im Verdacht steht gegen die Rechtsordnung der BRD zu agieren und gegen geltendes Völkerrecht verstößt.
  • Sie sind gesundheitlich und psychisch geeignet, an Waffen ausgebildet zu werden (bei Bedarf psychologisches Gutachten, gem. WaffG).



3. Zugangsvoraussetzungen für die Teilnahme an Umschulungen und Meisterqualifizierungen

Diese Kurse sind vorgesehen für folgende Interessenten:
Fachkraft für Schutz und Sicherheit/ Servicekraft für Schutz und Sicherheit

  • Hauptschulabschluss oder entsprechende Kenntnisse
  • abgeschlossene Berufsausbildung oder
  • mehrjährige Berufserfahrung oder
  • ohne Berufsabschluss andere anerkannte Voraussetzungen oder
  • mehrjährige Bundeswehrdienstzeit
  • Führungszeugnis ohne Eintrag
  • Eignung gemäß Waffengesetz
  • Mindestalter: 21 Jahre
  • Schichtfähigkeit und –bereitschaft
  • Deutsch in Wort und Schrift
  • körperliche Eignung


Bei Teilqualifizierungen und berufsbegleitende Weiterbildungen einen Nachweis bzgl. bereits abgelegter Teilqualifizierung bzw. Anerkennungen durch die Industrie- und Handelskammer (IHK) sowie Nachweis der gegenwärtigen Arbeitsstelle.

Meisterausbildung

Zur Prüfung im Prüfungsteil "Grundlegende Qualifikationen" ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:


  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit oder in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf, der einem sicherheitsrelevanten Beruf zugeordnet werden kann und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis

oder

  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis 

oder

  • eine mindestens fünfjährige Berufspraxis 

oder

  • eine mit Erfolg abgelegte Prüfung zur Geprüften Werkschutzfachkraft/ Fachkraft für Schutz und Sicherheit


Zur Prüfung im Prüfungsteil "Handlungsspezifische Qualifikationen" ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:

  • das Ablegen des Prüfungsteils "Grundlegende Qualifikationen", das nicht länger als, fünf Jahre zurückliegt und
  • zu den in Absatz 1 Nr. 1 bis 4 beinhalteten Praxiszeiten mindestens ein weiteres Jahr Berufspraxis.


In der Praxis wird teilweise auch eine mit Erfolg abgelegte Prüfung zur Geprüften Schutz- und Sicherheitskraft anerkannt.
Die nachzuweisende Berufspraxis muss in Tätigkeiten abgeleistet sein, die der beruflichen Qualifikation einer/ s Meisters/ in Schutz und Sicherheit dienlich sind.
Bei der Zulassung zur Prüfung sind ausländische Bildungsabschlüsse und Zeiten der Berufstätigkeit im Ausland zu berücksichtigen.

Die Standardunterlagen entnehmen Sie bitte der Position 1. und 2.

4. Zugangsvoraussetzungen für die Teilnahme an Weiterbildungen im Personenschutz

Diese Kurse sind vorgesehen für folgende Interessenten:

  • Eignungstest - körperliche Voraussetzungen
  • mindestens Hauptschulabschluss oder Berufsabschluss oder gleichwertige Kenntnisse
  • Führungszeugnis ohne Eintrag
  • Eignung gemäß Waffengesetz
  • Mindestalter: 21 Jahre (begründete Ausnahmen möglich)
  • Mindestalter ab Personenschutzausbildung Level IV – 25 Jahre
  • Deutscher Staatsbürger oder Aufenthaltsbewilligung für Deutschland
  • Abgeschlossene Berufsausbildung (oder ähnliche Ausbildung)
  • Grundkenntnisse am Computer (Word, Excel, Internet)
  • Sehr gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift (Europäische Niveaustufe mindestens B2)
  • Gute Gesundheit und Wille sich körperlich zu betätigen
  • Führerschein von Vorteil
  • Schichtfähigkeit und -bereitschaft

5. Zugangsvoraussetzungen für die Teilnahme an offenen Seminaren und Kursen

Diese Kurse sind vorgesehen für folgende Interessenten:

  • Mindestalter 18 Jahre
  • themenabhängig

6. Anmeldung 

Es gibt 2 Anmeldeformen, die grundsätzlich schriftlich erfolgen.

a. Einzelanmeldung (Post, Internet, persönliche Vorstellung)
b. Anmeldung durch Arbeitgeber

Die Anmeldung erfolgt in der Regel über eine E-Mailanfrage von der Webseite
www.der-security-fuchs.de.

Dort sind alle Angaben zur Person einzutragen. Nachdem die Identität des Absenders überprüft worden ist, erhält der Anfragende einen Brief mit den Anmeldeunterlagen. Diese sind wahrheitsgemäß auszufüllen und innerhalb von 5 Werkstage zurück zu senden.

Die einfachste Form der Anmeldung ist jedoch die persönliche Vorstellung in einem unserer Bildungszentren.

Möglich ist auch die Anmeldung durch Ihren Arbeitgeber. Sollte Ihr Arbeitgeber bereits bei uns gebucht haben, gibt es ein vereinfachtes Anmeldverfahren. Darüber weiß Ihr Arbeitgeber Bescheid.
Nach Eingang Ihrer Anmeldeunterlagen werden Sie dann zu einem Inforunde eingeladen, wo Sie alles Notwendige für Ihren Kurs erfahren und den Ausbildungsvertrag unterzeichnen.

Sie können noch am Tag der Inforunde die Anmeldung zurückziehen. Alles Weitere regeln die Inhalte der Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Ausbildung betreffend.

7. Eignungstests 

Einige Seminare und Kurse erfordern einen Eignungstest, um sicherzustellen, dass sie gesundheitlich den hohen Anforderungen der Kurse gerecht werden. Diese Eignungstests basieren auf der Grundlage der Erfahrungen von Spezialeinsatzeinheiten und privaten Personenschutz-Kommandos.
Welcher Kurs mit einem vorhergehenden Eignungstest belegt ist erfahren Sie in einem persönlichen Gespräch.
Wird ein Eignungstest nicht bestanden, so ist die Teilnahme an diesem Kurs nicht möglich und die bereits gezahlte Kursgebühr wird, abzüglich der Kosten für den Eignungstest zurückerstattet.

8. Sicherheitsüberprüfung 

Für bestimmte Kurse ist eine Sicherheitsüberprüfung der Kursteilnehmer erforderlich. Damit schützt sich das Unternehme Der Security Fuchs GmbH vor der Tatsache, Personen auszubilden, die entweder bereits straffällig waren oder die hochwertige Ausbildung gegen die Rechtsstaatlichkeit der BRD und deren befreundeter Staaten anwenden oder gegen geltendes Völkerrecht verstoßen.
Überprüft werden gegebenenfalls die Strafregister und der Leumund, der Arbeitgeber und in bestimmten Fällen die Zugehörigkeit zu Gruppierungen, Parteien und Organisationen/ Vereine. Der Interessent wird darüber in Kenntnis gesetzt und muss dieser Überprüfung schriftlich zustimmen. Stimmt der Kursteilnehmer nicht zu, wird ihm die Zusage am Kurs versagt. Die Zustimmung zur Sicherheitsüberprüfung ist grundsätzlich freiwillig!

9. Zahlungsmodalitäten 

Grundsätzlich sind alle Kurse im Voraus zu bezahlen (Selbstzahler). Entsprechend der Laufzeit kann Ratenzahlung vereinbart werden.
Erfolgt die Finanzierung über öffentliche Mittel (zum Beispiel Bildungsgutscheine, Bafög, Bildungsprämie und ähnliches) ist dies im Bildungsvertrag gesondert geregelt. Hierzu werden die Finanzleistungen aus dem Bildungsgutschein an das Unternehmen Der Security Fuchs GmbH abgetreten. Näheres regelt dazu der Bildungsvertrag/ Teilnehmervertrag. Gleiches trifft für Finanzierungen zu.
Mit dem Erhalt der Kursbestätigung (i.d.R. erhalten Sie dies nach Vertragszeichnung) haben die Kursteilnehmer innerhalb von 5 Werktagen die Kursgebühr einzuzahlen. Für Kursteilnehmer außerhalb der BRD aber innerhalb der EU erfolgt die Zahlung über SEPA. Frist für den Zahlungseingang – 7 Tage – vor Kursbeginn. Ausnahmen können vertraglich festgehalten werden.
Ist die Kursgebühr bis zum Tage des Beginns des Kurses vom Kursteilnehmer nicht bezahlt worden, wird dieser zur Teilnahme am Kurs nicht zugelassen und es können Schadensersatzforderungen erhoben werden. (Mit der Unterzeichnung des Ausbildungsvertrages durch den Kursteilnehmer ist ein rechtsverbindlicher Vertrag zustande gekommen.)

10. Kursfinanzierungen durch das Unternehmen Der Security Fuchs GmbH

Einige unserer Kurse sind sehr kostenintensiv. Der Geschäftsführung des Unternehmens ist bewusst, dass nicht alle Teilnehmer diese hohe Kursgebühr mit einer Zahlung begleichen können.
Um aber auch diesen Kursinteressenten die Chance zu geben, die hochwertige Ausbildung an unseren Bildungszentren in Anspruch nehmen zu können, hat sich das Unternehmen bereit erklärt, diesen Kursteilnehmern eine Kursfinanzierung in Rahmen eines Kredits zu gewähren. Der Kreditzins beträgt 2,5 % vom Betrag der Gesamtkursgebühr. Weitere Gebühren und Kosten werden nicht erhoben. Die Laufzeit des Kredites soll 12 Monate nicht überschreiten.

Ist der Kursteilnehmer mit zwei Ratenzahlungen im Verzug, wird der Finanzierungsvertrag gekündigt und der Betrag der Kursgebühr abzüglich bereits geleisteter Zahlungen sofort fällig.
Der Kursteilnehmer der die Finanzierung in Anspruch nimmt verpflichtet sich, nachweislich einen Dauerauftrag einzurichten, um die monatliche Rückzahlung der Raten sicherzustellen.

11. Ausbildungsablauf 

Alle Kurse beginnen in der Regel um 08:00 Uhr und enden um 16:00 Uhr
Ausgebildet wird wöchentlich von Montag – Freitag.
Da wir künftige Sicherheitsmitarbeiter ausbilden, können Ausbildungszeiten variieren und themenabhängig angepasst werden. Einige Ausbildung werden unter einsatznahen Bedingungen durchgeführt.
Offene Seminare und Kurse finden vorzugsweise in der Zeit von Freitag 15.00 Uhr bis Sonntag 18.00 Uhr statt – themenabhängig.
Im Bereich der Spezialausbildungen sind je nach Ausbildungsplan auch andere Ausbildungszeiten möglich, sogar wahrscheinlich (auch an Wochenenden, Sonn- und Feiertagen).
Teilweise werden spezielle Ausbildungen im Ausland durchgeführt.
In Spezialfällen kann die Ausbildung auch über mehrere zusammenhängende Tage (Komplexausbildungen) stattfinden.
Ausbildungsfreie Tage werden in Spezialausbildungen (zum Beispiel Personenschutz) nicht an gesetzlichen Feiertagen, Schulferien oder anderen besonderen Anlässen festgemacht.
Diese Festlegung kann in Absprache mit den Kursanmeldern geändert werden.

Ausbildungsorte sind die im Rahmen der Zertifizierung vorgesehenen Standorte bzw. der jeweiligen Lage und dem Ausbildungsinhalt angemessen zugeordnet und zielführend.


12. Zulassung von Ausrüstungen der Kursteilnehmer 

Im Rahmen der Ausbildungen ist die teilweise persönliche Ausstattung/ Ausrüstung der Kursteilnehmer erforderlich. Diese Ausstattungen, Standardbekleidungen, Spezialbekleidung, Ausrüstung müssen von den Teilnehmern selbst, deren Arbeitgebern oder Kostenträgern übernommen werden.
Ausnahme bilden die Basiskurse, wo Kursteilnehmer teilnehmen die nachvollziehbar noch keine Angehörigen von Sicherheitsfirmen sind oder kein Barvermögen (siehe Kostenträger) haben. Zu Beginn eines Kurses werden die Ausrüstungen der Kursteilnehmer auf deren Sicherheit und Zulässigkeit hin überprüft. Diese Kontrollen finden vor jeder Ausbildung statt, unter Beachtung der DGUV V1 und DGUV V23 und anderer geltender Rechtsvorschriften und Unfallverhütungsvorschriften.

13. Zulassung von Waffen, die durch Kursteilnehmer mitgebracht werden 

Die Zulassung von Schusswaffen zur Ausbildung (Kurse mit Schusswaffengebrauch), welche durch die Kursteilnehmer mitgebracht werden, sind von einem Waffenmeister des Unternehmen Der Security Fuchs GmbH auf deren fehlerfreie Funktion und vorgeschriebenen Sicherheitsstandards zu überprüfen.
Die Kursteilnehmer müssen entweder im Besitz einer Waffenbesitzkarte oder/ und eines Waffenschein sein.
Zudem müssen die Kursteilnehmer für den bewaffneten Dienst bei Ihrem Arbeitgeber vorgesehen sein. Diese Tatsache ist durch eine Arbeitgeberbescheinigung zu belegen.

Bei Schlagwaffen (MES/ Tonfa) ist der Waffenschein keine Pflicht.

14. Verpflegung der Kursteilnehmer während der Ausbildung 

Die Kursteilnehmer haben keinen Anspruch auf Kantinenverpflegung.
Für die Verpflegung bei Kursen mit regulären Ausbildungszeiten ist jeder Kursteilnehmer selbst verantwortlich.
Bei Spezialkursen und Komplexausbildungen, wo die Ausbildungszeiten durch die Ausbildungsszenarien mehr als 12 Stunden betragen und im Ausbildungsgelände stattfinden, können die Kursteilnehmer entweder durch Verpflegungsbeutel oder durch die Feldküche auf Kosten des Unternehmen Der Security Fuchs GmbH verpflegt werden. Darauf besteht jedoch kein Rechtsanspruch.

15. Versicherungspflichten des Kursteilnehmers 

Jeder Kursteilnehmer hat eine private Haftpflichtversicherung abzuschließen bzw. diese nachzuweisen. 
Das Unternehme Der Security Fuchs GmbH übernimmt nur Schadensregulierungen, wenn diese durch Fahrlässigkeit oder anderen Unzulänglichkeiten durch die Ausbilder entstehen.
Die Kursteilnehmer haben den Versicherungsschutz auf Verlangen nachzuweisen.

16. Dozenten und Ausbilder 

Die Dozenten und Ausbildner wurden nach besonderen Kriterien ausgesucht. Die Dozenten und Ausbilder stammen alle aus einschlägigen Berufen, wie Polizei, Militär, Rechtswesen, Medizinische Dienste etc.
Alle Dozenten und Ausbilder verfügen über ein sehr hohes Maß an Fachwissen und Erfahrungen in der Erwachsenenqualifizierung.
Dozenten und Ausbilder sind entweder Festangestellte des Unternehmens oder freie Mitarbeiter. 
Grundsätzlich sind alle Dozenten und Ausbilder den Kursteilnehmern gegenüber weisungsbefugt. Ausnahme ist der Bereich Personenschutz ab Level III, USBV-Ausbildung, Waffenausbildungen und spezielle taktische Ausbildungen, wo spezielle Ausbilder im Einsatz sind und nur diese Teilnehmern weisungsbefugt sind.


17. Verbot des Genusses von Alkohol, Drogen und anderer verbotener Rauschmittel 

Grundsätzlich ist der Genuss von Alkohol, Drogen und anderer verbotener Rauschmittel in den Ausbildungsbereichen des Unternehmens Der Security Fuchs GmbH verboten.
Zuwiderhandlungen werden bei Erfüllung strafrechtlicher Tatbestände zur Anzeige gebracht.

Es ist verboten, unter Einfluss von berauschenden Mitteln zu den Kursen zu erscheinen.

DAS UNTERNEHMEN HAT JEDERZEIT DAS RECHT, STICHPROBENARTIGE ALKOHOL - UND DROGENKONTROLLEN DURCHZUFÜHREN.
Die Bestimmungen der DGUV V23 und der Bewachungsverordnung - BewachV sind genauestens einzuhalten.

18. Kursausschlüsse 

Kursteilnehmer, die mehr als 3-mal unentschuldigt zu spät zur Ausbildung kommen, werden ohne Rückvergütung der Kursgebühr vom Kurs ausgeschlossen. Zu spät kommt, wer sich mehr als 5 Minuten verspätet oder nicht zum Unterrichtsbeginn anwesend ist.

Weitere Ausschlüsse, bei denen keine Rückerstattung der Kursgebühr erfolgt:

Ausgeschlossen wird, wer während der Ausbildung andere Kursteilnehmer belästigt, verunglimpft oder am Lernprozess hindert.
Ausgeschlossen wird, wer grob fahrlässig oder vorsätzlich fremdes Eigentum beschädigt.
Ausgeschlossen wird, wer alkoholisiert oder unter anderen Rauschmitteln zur Ausbildung erscheint.
Ausgeschlossen wird, wer während der Ausbildung strafbare Handlungen begeht.
Ausgeschlossen wird, wer sich gegen die Weisungen von Dozenten und Ausbildner stellt.
Ausgeschlossen wird, wer rassistisches oder sexistisches Gedankengut verbreitet oder darstellt.
Ausgeschlossen wird, wer sich nicht an die Sicherheitsvorschriften der Firma hält
Ausgeschlossen wird, wer die Kursgebühr nicht fristgemäß entrichtet hat oder mit 2 Raten im Verzug ist.
Ausgeschlossen wird, wer das Unternehmen oder deren Vertragspartner/ Kooperationspartner auskundschaftet. Gleiches trifft für den Versuch derartiger Tatbestände zu.
Ausgeschlossen wird, wer sich im Umgang mit Waffen als ungeeignet erweist.
Ausgeschlossen wird, wer die in dem Unternehmen Der Security Fuchs GmbH beschäftigten Verwaltungsangestellten, Dozenten und Ausbilder oder andere Partnerfirmen des Unternehmens diffamiert oder beleidigt oder in sonstiger Weise gegen geltendes Recht der BRD verstößt.

19. Abschlussprüfungen 

Für alle Kurse finden Abschlussprüfungen statt.
Die meisten Kurse beinhalten Abschlussprüfungen vor einer staatlichen Prüfungskommission (Industrie- und Handelskammer (IHK) , Behörde-Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienst u. a. bzgl. Waffensachkunde, Selbsthilfekraft, Rettungssanitäter und andere ).
Die internen Abschlussprüfungen zu einzelnen Lehrinhalten sind denen der IHK angeglichen, jedoch mit einem höheren Praxisbezug und einem höheren Leistungsumfang.
Es wird eine Prüfungskommission gebildet die aus einem Vorsitzenden und 2 Beisitzern besteht. Bei den Personenschutzausbildungen sind es in aller Regel 1 Vorsitzender und 3 Beisitzer bzw. ein bestehendes Personenschutzkommando – Team.
Alle Abschlussprüfungen bestehen aus einem schriftlichen Teil und einem mündlichen/ praktischen Teil.
Die allgemeine Prüfungsdauer für schriftliche Prüfungen beträgt i.d.R. mindestens 60 Minuten.
Die Allgemeine Prüfungsdauer für mündliche oder praktische Prüfungen beträgt mindestens 30 Minuten (und mehr bei Spezialausbildungen). Ausnahmen bilden die Abschlussprüfungen bei einigen Personenschutzlevel (Level IV und V – eine Woche).
Die Prüfungsergebnisse sind dem Kursteilnehmer innerhalb von 7 Tagen nach Abschlussprüfung schriftlich mitzuteilen. IHK-Zertifikate entsprechend der dort gültigen Fristenregelungen.

20. Zertifikate

Es werden für alle Kurse Zertifikate ausgegeben. Diese Zertifikate weisen aus, dass Sie an einem bestimmten Kurs beim Unternehmen Der Security Fuchs GmbH teilgenommen haben (Teil 1). Außerdem können in diesen Zertifikaten die Inhalte der Ausbildung und das Abschlussergebnis der internen Abschlussprüfung ausgewiesen werden (Teil 2).
Die Übergabe der Zertifikate erfolgt am Tage des Kursabschlusses gegen schriftlichen Nachweis (unter Beachtung des BDSG).

21. Inkraftsetzung dieser Lehrgangsordnung 

Diese Lehrgangsordnung tritt mit Wirkung vom 01.06.2018 in Kraft.

Alle vorgehenden Vorschriften verlieren mit sofortiger Wirkung ihre Gültigkeit.

Unberührt von dieser Lehrgangsordnung bleiben die Allgemeinen Geschäftsbestimmungen des Unternehmens 
Der Security Fuchs GmbH bestehen.

Berlin, am 01. Juni 2018

Geschäftsleitung