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Inhaltsverzeichnis:
Einführungsbestimmungen
01. Name und Sitz des Unternehmens und dessen Niederlassungen
02. Internetauftritt, Copyright (Urheberrecht) der Seiteninhabers
03. Dienstleistungen des Unternehmens
04. Beratung, Preislisten, Offerte & Rechnungen, Sicherheitsleistung, Auftragsgestaltung, Rücktritt, Hinzuziehung staatlicher Ermittlungsbehörden, Schadensersatz/ Konventionalstrafe, Mahnungen und Betreibungen
05. Gültigkeitsbereich, Inkraftsetzung und Außerkraftsetzung
01. Name und Sitz des Unternehmens und dessen Niederlassungen
DSF – Der Security Fuchs GmbH
Dieser Name ist rechtlich geschützt und darf nicht als Firmenname für andere Firmen benutzt werden.
Sitz : Beuthstraße 08, 10117 Berlin
02. Internetauftritt, Copyright (Urheberrecht) des Seiteninhabers
Im Rahmen des Werbeauftrittes verwendet das Unternehmen Internetauftritt, Copyright (Urheberrecht) des Seiteninhabers, Downloads auch das Medium des Internets. Die Homepage www.der-security-fuchs.de ist mit allen ihren Inhalten gemäß dem Urheberrecht, geistiges Eigentum des Unternehmens Der Security Fuchs GmbH Berlin und somit urheberrechtlich geschützt. Es ist verboten außer den freigegebenen Downloads, die Bilder und textliche Inhalte oder das Design zu kopieren, nachzuahmen oder zu speichern. Dies gilt auch für Kopien in Teilen oder einzelner Bilder und Texte. Verstöße hier gegen werden gemäß des Urheberrechtsgesetzes verfolgt.
Downloads und die offiziellen Links, die wir zur Verfügung stellen, sind von diesen Verboten ausgeschlossen.
03. Dienstleistungen
Alle Dienstleistungen des Unternehmens Der Security Fuchs GmbH werden hochprofessionell ausgeführt. Die Dienstleistungspalette umfasst, Aus- und Weiterbildung der Mitarbeiter privater Sicherheitsdienste sowie operativer Sicherheitsdienstleistungen mit dem Schwerpunkt Personenschutz.
Die Ausbildung ist wie folgt aufgegliedert:
Servicekraft für Schutz und Sicherheit
Fachkraft für Schutz und Sicherheit
Eingesetzt werden Dozenten und Ausbilder, welche aus entsprechenden Berufen stammen und über die erforderlichen professionellen Fachkenntnisse verfügen und langjährige Erfahrungen in der Erwachsenenqualifizierung haben.
Weitere Dienstleistungen des Unternehmens in der Weiterbildung sind
Weitere Dienste werden aus geschäftlichen Gründen hier nicht weiter beschrieben.
04. Beratung, Preise, Offerten & Rechnungen, Sicherheitsleistung, Auftragsgestaltung, Rücktritt, Hinzuziehung staatlicher Ermittlungsbehörden, Schadensersatz/ Konventionalstrafen, Mahnungen und gesetzliche Betreibungen
1.1. Beratung
In allen Dienstleistungsbereichen ist die Erstberatung kostenlos.
1. Will der Interessent jedoch weitreichende Informationen zu bestimmten Dienstleistungen, so können diese aus Sicherheitsgründen dem Kunden nur dann gegeben werden, wenn der Kunde einen Kurs gebucht hat und diese Buchung ihm seitens des Unternehmens bestätigt wurde.
2. Die Erstberatung des Interessenten erfolgt im Regelfall durch die von der Geschäftsleitung beauftragten Mitarbeiter und bei Großkunden nur den Bevollmächtigen der Firma oder der Geschäftsleitung selbst.
Der Interessent hat bei dem Erstberatungsgespräch keinen Rechtsanspruch darauf, alle Gegebenheiten und speziellen Arbeitsweisen des Unternehmens zu erfahren.
Auf Grund der Geheimhaltungsvorschriften und Besonderheiten des Unternehmens Der Security Fuchs GmbH wird dem Kursteilnehmer nur erklärt, was zu den gebuchten Ausbildungsthematiken gehört.
Alle nachfolgenden Beratungen und Dienstleistungen sind dann kostenpflichtig.
Bei Weiterbildungsmaßnahmen sind die Zahlungsmodalitäten im Teilnehmervertrag geregelt und gesondert festgeschrieben.
1.2. Offerte
Die Erstellung einer Offerte für den Kunden setzt voraus, dass der Kunde diese ausdrücklich wünscht!
Offerten sind grundsätzlich keine verbindlichen Rechnungen und sind dem Kunden, schriftlich zu zustellen. Offerten sollten von den späteren Rechnungen nicht erheblich abweichen.
Abweichungen bis zu +25 % und -25% sind von beiden Seiten ohne gegenseitige Zustimmungen hinnehmbar. Ausnahmen sind hier die Schätzung der Einsatzdauer von Mitarbeiter und deren eingesetzte Technik und Ausstattung, da diese Aufwendungen vom jeweiligen Fall abhängig sind und somit eine deutliche Abweichung vom geschätzten Betrag möglich ist. Ist abzusehen, dass während der Erfüllung des Einsatzauftrages die Offerte um 25% überstiegen wird, weil ein Einsatz aus Gründen der Gefahrenabwehr oder Fortdauer einer Veranstaltung, oder zum Schutz von Eigentum, Leib und Leben nicht abgebrochen werden kann, so ist der Auftraggeber sofort via Telefon zu informieren. In solchen Fällen ist neben dem Standardrapport ein Sonderbericht zu fertigen. Der Auftraggeber hat diese erhöhten Kosten zu tragen.
Mehrkosten hat der Auftraggeber zu tragen, wenn er den Auftrag nicht schriftlich storniert hat, obwohl ihn das Unternehmen Der Security Fuchs GmbH auf diese Tatsache eindeutig hingewiesen hat.
Für die Fachbereiche Bildungszentrum und Alarm- und Sicherheitstechnik gibt es keine Ausnahmen und es gilt die 25% Regel ausnahmslos, da keine Faktoren vorhanden sind, die nicht kalkulierbar wären.
Dem Einsatz eines Sicherheitsteams geht die Erstellung eines Sicherheitskonzeptes voraus, dass die Arbeitsgrundlage für den Mandanten und das Unternehmen bildet und von beiden Vertragspartnern zu realisieren ist. Alles Weitere regelt das Sicherheitskonzept, das den Vertragsinhalt gem. § 611 BGB darstellt.
Die Kosten für das Sicherheitskonzept übernimmt der Mandant.
1.3. Sicherheitsdienstleistungen
1. Um das Unternehmen Der Security Fuchs GmbH vor Zahlungsausfällen zu schützen und die Kosten der Auftragserfüllung abzudecken, erhebt das Unternehmen grundsätzlich eine Sicherheitsleistung in Höhe von 50 % des in der Offerte errechneten Betrages. Bei Bestandskunden wird dieser Betrag in Anhängigkeit der Risikobewertung berechnet.
2. Dieser Betrag ist vom Kunden noch vor Auftragsbeginn, also innerhalb von 5 Banktagen bei kurzfristigen Einsätzen mit der Auftragserteilung, nach Bestätigung des Dienstleistungsvertrages durch das Unternehmen Der Security Fuchs GmbH entweder in bar bei der Geschäftsstelle oder via Überweisung auf das Geschäftskonto des Unternehmens zu hinterlegen. Es werden keine Ausnahmen genehmigt.
3. Die Sicherheitsleistungen sind ausschließlich auf das nachstehende Konto
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zu überweisen.
Dem Kunden werden selbstverständlich nach Abschluss des Auftrages, die von ihm erbrachte Sicherheitsleistung auf die Gesamtsumme der Rechnung gutgeschrieben, so dass nur noch ein zu zahlender Restbetrag oder sogar eine Restbetragsrückerstattung fällig wird.
Alle weiteren Zahlungsmodalitäten sind Bestandteil des Sicherheitskonzeptes bzw. des Dienstvertrages gemäß § 611 BGB.
1.4. Preislisten, Kostensätze
Die Preislisten zu den Dienstleistungen werden nicht veröffentlicht und dem Kunden bei der
persönlichen Erstberatung genau erläutert.
Es wird in einmaligen Pauschalen, in Tagespauschalen und Stundenpauschalen abgerechnet. Welche Abrechnungsart angewandt wird, ist abhängig von der bestellten Dienstleistung. Der Kunde hat darauf keinen Einfluss.
Nur dem Inhaber und der Geschäftsleitung des Unternehmens Der Security Fuchs GmbH ist es
gestattet Änderungen vorzunehmen.
Der Anmelder/ Auftraggeber hat keinen Rechtsanspruch auf Rabatte! Diese Rabatte kann nur die Geschäftsleitung des Unternehmens einräumen.
Hier wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass unsere Mitarbeiter wesentlich höhere Stundenverrechnungssätze haben als die, die im Entgeldtarifvertrag dargestellten Werte.
1.5 Kursanmeldung/ Buchungsbestätigung/ Vorkassenpflicht des Anmelders
Die Kursanmeldung erfolgt grundsätzlich schriftlich durch Zurücksendung der vom Unternehmen Der Security Fuchs GmbH zugesandten Anmeldeformulare bzw. über Ihre Online-Anmeldung oder durch persönliches Erscheinen.
Die Buchungsbestätigung für eine Kursanmeldung erfolgt an Ihrem Infotag in unserem Hause, wo die Inhalte des Lehrganges besprochen und die Ausbildungsverträge gezeichnet werden. Die Bestätigung ist in schriftlicher Form dem Anmelder auszuhändigen bzw. zuzustellen, nachdem er den Ausbildungsvertrag unterzeichnet hat.
Nach der Zustellung der Kursanmeldebestätigung ist ein rechtsgültiger Vertrag zustande gekommen. Der Anmelder ist verpflichtet, mittels dem der Kursanmeldebestätigung beigefügten SEPA Überweisungsformular binnen 5 Werktage die Kursgebühr zu entrichten.
Es ist ausschliesslich das nachstehende Konto zu verwenden:
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2. Rückgabe eines Auftrages/ Rücktritt von einem Vertrag
Das Unternehmen Der Security Fuchs GmbH wird von einem Auftrag zurücktreten, wenn bekannt wird,
• dass der Kunde die Kursgebühr nicht oder nicht termingerecht beglichen hat
• dass der Kunde eine Straftat begangen hat
• das der Kunde bei der Auftragserteilung wesentliche Fakten und Angaben verschwiegen hat, die die Rechtsansprüche des Auftraggebers nachhaltig in Zweifel ziehen lassen
• dass der Auftraggeber dafür bekannt ist, dass er ein zahlungsunwilliger Kunde ist
• der Kunde ein vertragsbrüchiges Verhalten aufzeigt oder den Vertrag ohne Grund für nichtig erklärt, ohne klare beweisbare Fakten zu benennen, dass das Unternehmen rechtliche Verstöße während der Auftragserfüllung begangen hat
3. Hinzuziehung von staatlichen Ermittlungsbehörden
Das Unternehmen Der Security Fuchs GmbH behält sich die Hinzuziehung von staatlichen Ermittlungsbehörden vor, wenn zu erwarten ist,
• dass der Auftraggeber das Unternehmen als Deckmantel für Vorbereitungen von Vergehen oder Straftaten benutzen wird bzw. benutzt hat, weil er sich dort die erforderlichen Fachkenntnisse erworben hat
• dass während der Ausbildung bekannt wird, dass Verbrechen begangen werden sollen oder worden sind
• dass andere Straftaten bevorstehen bzw. ausgeübt worden sind
• Eine Genehmigung des Kunden bedarf es dann in keinem Falle.
• Es besteht dann keine Informationspflicht seitens des Unternehmens Der Security Fuchs GmbH gegenüber seinen Kunden
4. Auftragserfüllung
Das Unternehmen Der Security Fuchs GmbH erfüllt seine Aufträge nach bestem Wissen und Gewissen und grundsätzlich unter der strikten Beachtung der geltenden Gesetze des jeweiligen Einsatz- oder Ausbildungslandes und der UN-Menschenrechtskonventionen.
Das Unternehmen ist bemüht, die Kurse und Mandantenaufträge höchst professionell zu erfüllen!
Wir weisen ausdrücklich und nachhaltig darauf hin, dass das Unternehmen Der Security Fuchs GmbH keinerlei Söldnerausbildungen durchführt und sich daher von Sicherheitsdienstleistern mit Söldnercharakter zweifelsfrei distanziert, welche sich bei kriegerischen Auseinandersetzungen von eine der Kriegsparteien für deren Interessenwahrnehmungen verpflichten lässt!
4.1. Auftragsrücktritt/ Kündigung
Der Rücktritt vom Auftrag ist nach schriftlicher Bestätigung, von beiden Parteien nicht mehr ohne weiteres möglich.
Der Kunde und auch das Unternehmen Der Security Fuchs GmbH kann vom Auftrag, während einer rechtsverbindlichen Auftragserfüllung nur dann zurücktreten, wenn höhere Gewalten dafür verantwortlich und nachgewiesen sind, die eine Ausführung des Auftrages verhindern und/ oder nicht mehr sinnvoll erscheinen lassen. Die in Punkt 2. dieser Bestimmungen dargestellt Regelungen gelten unbestritten.
Die Kündigung des Vertrages kann nur schriftlich erfolgen und muss von der kündigenden Vertragspartei hinreichend und nachvollziehbar (beweisbar) begründet werden. Eine allgemein gehaltene Begründung ist nicht relevant und führt nicht zur Aufhebung der Vertragspflichten.
4.2.Höhere Gewalten sind z.B.:, Absage eines Events durch den Auftraggeber.
Keine höhere Gewalt ist, wenn der Auftraggeber einen kostengünstigeren Dienst beauftragt hat obwohl er die mündliche oder schriftliche Auftragsbestätigung bereits von dem Unternehmen Der Security Fuchs GmbH erhalten hat!
Insbesondere gilt auch nicht als höhere Gewalt, wenn Projekte beauftragt worden sind und die Zahlungen nicht geleistet werden oder angeblich nicht geleistet werden können weil der Auftraggeber plötzlich nicht mehr finanziell flüssig sei, obwohl die Liegenschafts-/ Grundstückswerte welche sich im Eigentumsbesitz des Kunden befinden, ihm es eindeutig z.B. durch Aufnahme einer Hypothek zulassen. Gleiches gilt für die nicht auf Tatsachen beruhenden Annahmen des Hinterstehens zum Auftraggeber, wenn die Loyalität dennoch gewahrt ist!
5. Schadensausgleich/ Konventionalstrafe
Zum Schadensersatz (Konventionalstrafe) in Höhe der kalkulierten Gesamtsumme des Auftrages ist der Kunde verpflichtet, wenn der Kunde:
1. den Auftrag storniert hat, nachdem er die Auftragsbestätigung vom Unternehmen Der Security Fuchs GmbH erhalten oder die Sicherheitsleistungspflicht gemäß dieser AGB und trotz Mahnung missachtet hat oder weiter missachtet.
Zahlung der Sicherheitsleistung zu dem in der Zahlungserinnerung festgelegten Nachzahltermin nicht erbracht hat.
2. die Tatsachen dieser AGB erfüllt hat,
3. der Kunde ohne Angabe von Gründen sich seiner Mitwirkungspflicht als Auszubildender entzieht oder gegen die Lehrgangsordnung verstößt und somit vom Vertrag zurücktritt oder dessen Ausführung vereitelt! Eine vorzeitige Vertragsbeendigung durch den Kunden, ohne beweisbare rechtliche Gründe führt ebenso zur hundertprozentigen Konventionalstrafe.
Der Grund, dass die Ausbildungseinrichtung nicht hinter dem Unternehmen oder der Privatperson eines Anmelders stehe, reicht nicht aus, um einen rechtsgültig geschlossenen Vertrag vorzeitig zu kündigen, wenn das Unternehmen Der Security Fuchs GmbH seinen Auftrag loyal und gesetzestreu erfüllt.
Der Kunde respektive Auftraggeber hat mit den genannten Verstößen dieser vorliegenden AGB genannten Fälle, die gesamte Höhe der in der Offerte gestellten Rechnungshöhe als Konventionalstrafe zu zahlen!
Zum Schadenersatze ist das Unternehmen Der Security Fuchs GmbH verpflichtet, wenn das Unternehmen den gestellten Ausbildungsauftrag (Kurse), wegen grobfahrlässigen Handelns nicht im vollen Umfange erfüllt hat oder dem Kunden die zugesicherten Leistungen nicht erbracht hat.
Bei Nichterfüllung des Ausbildungsauftrages wegen grober Fahrlässigkeit zu mehr als 50 % wird dem Kunden die bereits gezahlte Kursgebühr zurückgezahlt.
Zum Schadensersatze sind weder der Kunde noch das Unternehmen Der Security Fuchs GmbH verpflichtet, wenn höhere Gewalten die erfolgreiche Ausführung eines Vertrages verhindert haben.
6. Mahnverfahren und Betreibung
Kunden, die nicht termingerecht zahlen, ohne nachvollziehbare Gründe anzugeben, werden durch das Unternehmen nur einmal angemahnt. Nach Anmahnung wegen Zahlungsverzug, welches dem Kunden durch Einschreiben zugestellt wird, hat der Kunde 7 Werktage Zeit, seine Verbindlichkeiten des Unternehmens Der Security Fuchs GmbH gegenüber zu begleichen.
Nach Verstreichen der oben genannten Frist, kann ohne weitere Ankündigung die behördliche Betreibung eingeleitet werden und der Kunde mit dem üblichen Verzugszinssatz (innerhalb der BRD) von 5% mit dem Tage der Rechnungsstellung in Verzug gesetzt werden. Die Kosten des Mahn- und Betreibungsverfahrens gehen zu Lasten des betroffenen Kunden. Sollte die Betreibung fruchtlos bleiben, kann ein Inkassounternehmen mit der erfolgreichen Einziehung der Schuldsumme beauftragt werden..
Bei Konventionalstrafen erfolgen keine Mahnungen! Es wird sofort die Betreibung eingeleitet, wenn der säumige Vertragspartner den Zahlungstermin ohne Zahlung verstreichen lassen hat.
Ein Einspruch zur Erhebung der Konventionalstrafe hat keine aufschiebende Wirkung von der Zahlungspflicht und -frist!
05. Gültigkeitsbereich, Inkraftsetzung und Außerkraftsetzung
Die Lehrgangsordnung und Preislisten in der Fassung vom 31.12.2017 sind Bestandteile dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
DIESE VORLIEGENDEN ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBESTIMMUNGEN DES UNTERNEHMENS DER SECURITY FUCHS GMBH SIND OHNE AUSNAHMEN BINDEND.
Allgemeinen Geschäftsbestimmungen von sämtlichen Auftraggebern wird vorab und ausnahmslos widersprochen!
Diese AGB tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft. Alle bis dahin geltenden Allgemeinen Geschäftsbestimmungen treten mit dieser Inkraftsetzung außer Kraft.
Berlin, den 01.06.2018
Geschäftsführer/ in