Aller Anfang ist schwer. Insbesondere was den Einstieg in einen neuen Beruf angeht, fällt es den Meisten immer schwerer ihre Stärken gekonnt in Szene zu setzen. Es fängt schon beim Bewerbungsschreiben an. Viele Bewerber zögern, da sie wissen, dass es bestimmte Normen gibt, die man einhalten muss- sonst gehen sie in der Masse unter. Leider wissen sie nicht genau was zu beachten ist. Diese Unsicherheit führt dazu, dass die Meisten entweder gar nichts unternehmen oder das Ganze falsch angehen und sich von vorne rein Ihre Chancen verbauen.
Schade! - Denn wir als Der Security Fuchs GmbH glauben daran, dass die Zurückhaltung von Vielen nicht darin begründet ist sich nicht bewerben zu wollen, sondern an dem Nicht – Wissen - Wie scheitert.
Was ist der Bildungsgutschein?
Der Bildungsgutschein stellt die schriftliche Zusage der Arbeitsagentur dar, die Kosten Ihrer Teilnahme an einer Aus- und Weiterbildung zu übernehmen, vorausgesetzt, die Weiterbildung ist für die Weiterbildungsförderung nach § 85 SGB III zugelassen. Die dem Bildungsgutschein zugrundeliegenden Gesetzestexte finden Sie im Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) in § 16, dass Leistungen zur Eingliederung in Arbeit darlegt, sowie im SGB III, das die Arbeitsförderung regelt. Von besonderem Interesse ist die im sechsten Abschnitt beschriebene Förderung der beruflichen Weiterbildung.
Von wem bekomme ich den Bildungsgutschein?
Wenn Sie an einer Weiterbildungsmaßnahme teilnehmen möchten, sprechen Sie zuerst mit Ihrer Arbeitsberaterin/Ihrem Arbeitsberater auf dem Arbeitsamt. Klären Sie, ob eine Finanzierung Ihrer Weiterbildung durch den Bildungsgutschein möglich ist. Als Bezugsberechtigte/r (siehe „Voraussetzungen“) bekommen Sie Ihren Bildungsgutschein persönlich, meistens im Rahmen des Beratungsgesprächs, von den Kundenberatern ausgestellt. Für die Beratung von ALG II-Beziehern sind in der Regel die Vermittler der ARGE (Arbeitsgemeinschaft von Arbeitsagenturen und Sozialbehörden) an Ihrem Wohnort zuständig. Wenn Sie an einer Weiterbildung interessiert sind, sprechen Sie mit Ihrem Berater bei der ARGE über eine Finanzierung durch den Bildungsgutschein.
Wer bekommt einen Bildungsgutschein?
Seit dem 1. Januar 2003 können die Agenturen für Arbeit bei Vorliegen der Förderungsvoraussetzungen Bildungsgutscheine für zuvor individuell festgestellte Bildungsbedarfe aushändigen. Der Bildungsgutschein war anfangs Arbeitslosengeldempfängern (ALG I) vorbehalten, seit dem 1. Januar 2005 können jedoch auch ALG II-Empfänger über die Arbeitsgemeinschaften (ARGE) Bildungsgutscheine beziehen.
Die Chancen auf die Bewilligung eines Bildungsgutscheins erhöht sich insofern, wer sich gut auf das Gespräch mit dem oder der Arbeitsberater/ in vorbereitet. Es empfiehlt sich, vorab zu recherchieren, welche Weiterbildungsangebote es in Ihrer Region gibt, Kontakt zu Bildungsträgern aufzunehmen und detaillierte Informationen zu Zielen und Perspektiven der Weiterbildungsmaßnahmen einzuholen.
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
Wessen Teilnahme an einer beruflichen Weiterbildungsmaßnahme gefördert wird, wird nach wie vor von der Arbeitsagentur entschieden. Die Förderung einer beruflichen Weiterbildung soll Ihre Vermittlungschancen verbessern. Berücksichtigt werden sollen dabei Ihre eigenen Fähigkeiten, insbesondere der bisherige berufliche Werdegang und Vorkenntnisse, aber auch die Aufnahmefähigkeit des Arbeitsmarktes. Grundsätzlich gilt:
Die Weiterbildung muss notwendig sein, um Arbeitnehmer bei Arbeitslosigkeit beruflich wieder einzugliedern, eine drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden oder weil die Notwendigkeit einer Weiterbildung wegen eines fehlenden Berufsabschlusses anerkannt ist. Die Feststellungen zur Notwendigkeit einer Weiterbildung schließen immer auch die arbeitsmarktlichen Bedingungen ein. Die Arbeitsagentur muss entscheiden, ob eine Weiterbildung das geeignetste Instrument zur erfolgreichen Eingliederung in den Arbeitsmarkt darstellt oder ob andere arbeitsmarktpolitische Instrumente (z.B. Lohnkosten- oder Eingliederungszuschüsse) erfolgversprechender sind.
Vor Beginn der Teilnahme muss eine Beratung durch die Agentur für Arbeit erfolgt sein, in der Ihre Eignungsvoraussetzungen geklärt werden.
Der Bildungsträger und der von Ihnen ausgewählte Lehrgang müssen gemäß Sozialgesetzbuch III für die Förderung zugelassen (siehe Bildungspolitik) sein. Vergewissern Sie sich, dass die Weiterbildungsmaßnahme mit dem im Bildungsgutschein festgelegten Bildungsziel übereinstimmt.
Letztendlich unterliegt die Vergabe von Bildungsgutscheinen auch den verfügbaren Mitteln der Arbeitsagentur bzw. ARGE. Wenn alle Voraussetzungen für eine Förderung gegeben sind und eine Beratung durch die Agentur für Arbeit stattgefunden hat, erhalten Sie dann den Bildungsgutschein als Zusicherung, dass die durch die Teilnahme an der Weiterbildung anfallenden Kosten übernommen werden.
Werden die Weiterbildungskosten auch dann übernommen, wenn ich keinen Berufsabschluss habe?
Antragsteller müssen in der Regel entweder eine Berufsausbildung abgeschlossen oder für drei Jahre eine berufliche Tätigkeit ausgeübt haben. Aber auch wenn ein Berufsabschluss fehlt, kann die Notwendigkeit einer Weiterbildung anerkannt werden. In diesem Fall gilt, dass ein Bildungsgutschein ausgehändigt wird, wenn der Teilnehmer über einen Berufsabschluss verfügt, jedoch auf Grund einer mehr als vier Jahre ausgeübten Beschäftigung in an- oder ungelernter Tätigkeit eine entsprechende Beschäftigung voraussichtlich nicht mehr ausüben kann.
Arbeitnehmer ohne Berufsabschluss, die noch nicht drei Jahre beruflich tätig gewesen sind, können nur gefördert werden, wenn eine berufliche Ausbildung oder eine berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme aus in der Person des Arbeitnehmers liegenden Gründen nicht möglich oder nicht zumutbar ist. Aus diesem Grund ist Ihr persönliches Weiterbildungsmanagement von besonderer Bedeutung.
Wie sieht ein Bildungsgutschein eigentlich aus?
Der Bildungsgutschein weist unter anderem das individuell festgestellte Bildungsziel, die zum Erreichen des Bildungsziels erforderliche Dauer, den regionalen Geltungsbereich des Gutscheins und eine Gültigkeitsdauer von längstens drei Monaten, in der der Bildungsgutschein eingelöst werden muss, aus. Hier sehen Sie ein Beispiel für einen Bildungsgutschein (PDF, 500 KB, Quelle: Arbeitsagentur). Die eingangs leeren Felder auf der ersten Seite werden durch den/ die Kundenberater/-in des Bildungsträgers, an dessen Weiterbildungsmaßnahme Sie teilnehmen wollen, ergänzend ausgefüllt.
Was mache ich mit dem Bildungsgutschein?
Den Bildungsgutschein können Sie, unter Beachtung der darin festgelegten Bildungsziele und Qualifizierungsinhalte, bei einem für die geförderte Weiterbildung zugelassenen Bildungsträger Ihrer Wahl einlösen. Schauen Sie sich den Bildungsträger, für dessen Weiterbildungsmaßnahmen Sie sich interessieren, vorher genau an und vereinbaren Sie einen persönlichen Beratungstermin. Wenn Sie sich für eine Bildungsstätte entschieden haben, lassen Sie Ihren Bildungsgutschein durch den/ die Kundenberater/-in des Bildungsträgers ergänzend ausfüllen. Den ausgefüllten Bildungsgutschein müssen Sie vor Beginn der Maßnahme, das heißt dem ersten Unterrichtstag, bei der Agentur für Arbeit oder der ARGE einreichen. In Ausnahmefällen auch später.
Was muss ich beim Bildungsgutschein beachten?
Der Bildungsgutschein hat eine Gültigkeitsdauer von bis zu drei Monaten ab Ausstellungsdatum und verfällt, wenn nicht innerhalb dieses Zeitraums mit einer Weiterbildungsmaßnahme begonnen wird. Insbesondere wenn Sie als Empfänger/in des Gutscheins innerhalb des Gültigkeitszeitraums kein geeignetes Weiterbildungsangebot finden konnte, besteht jedoch die Möglichkeit, dass ein neuer Gutschein ausgehändigt wird.
Die von Ihnen ausgewählte Bildungsstätte bestätigt auf dem Bildungsgutschein, dass Sie in die Maßnahme aufgenommen werden. Vor Beginn der Maßnahme, das heißt der erstmaligen Teilnahme am Unterricht, muss der vom Bildungsträger ausgefüllte Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit oder ARGE vorgelegt werden.
Welche Vorteile bietet mir der Bildungsgutschein?
Der Bildungsgutschein erlaubt es Ihnen, in einem gewissen Rahmen selbst zu entscheiden, bei welchem Bildungsträger Sie Ihre Weiterbildung machen möchten. Zu Recht erwartet deshalb die Bundesanstalt für Arbeit, dass der Bildungsgutschein für mehr Wettbewerb zwischen den Bildungsträgern sorgt und die Qualität in der Weiterbildung steigert. Ihnen bietet sich der Vorteil, mehr Eigeninitiative zeigen und Verantwortung für Ihre erfolgreiche Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt übernehmen zu können.